DOSB und GEMA schließen neuen Gesamtvertrag

Der DOSB hat mit der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) einen neuen Gesamtvertrag für seine 98 Mitgliedsorganisationen mit ihren über 91.000 Vereinen ausgehandelt.

Er gilt rückwirkend ab 1. Januar 2014 und federt Härten ab, die die zum gleichen Datum in Kraft getretene GEMA-Tarifreform vor allem für Sportveranstaltungen in großen Hallen und/oder mit hohen Eintrittspreisen hervorgerufen hätte.

Für diese Veranstaltungen sieht die GEMA-Tarifreform deutliche Gebührenerhöhungen vor. Der DOSB hat die GEMA auf die sich hierdurch ergebenden finanziellen Belastungen für gemeinnützige Veranstalter von Tanzsportturnieren, Turn-Wettbewerben und ähnlichen Sportveranstaltungen hingewiesen und in den Verhandlungen einen Nachlass auf die neuen Vergütungssätze für alle Sportveranstaltungen in den Sportarten erreicht, bei denen Musik integraler Bestandteil ist.

„Die zum 1. Januar in Kraft getretene Tarifreform der GEMA hat sowohl erfreuliche als auch unerfreuliche Auswirkungen für Musiknutzungen durch Sportvereine. In intensiven und partnerschaftlichen Gesprächen mit der GEMA haben wir unter enger Einbindung des Deutschen Tanzsportverbandes eine Regelung erzielt, die die Gebührenerhöhungen in einem darstellbaren Rahmen hält. Wir begrüßen zudem die mit der GEMA-Tarifreform verbundenen günstigeren Gebühren für Veranstaltungen mit geringem Eintrittsgeld“, sagte DOSB-Generaldirektor Michael Vesper am Dienstag in Frankfurt/Main.

Die erst kürzlich bis Ende 2016 verlängerte Zusatzvereinbarung zu diesem Gesamtvertrag bleibt von dem neuen Vertragsabschluss unberührt. Mit der Zusatzvereinbarung wird eine ganze Reihe häufig wiederkehrender Musiknutzungen in Training und bei Wettkämpfen mit geringer Besucherzahl bereits pauschal abgegolten.

>> Der neue Gesamtvertrag des DOSB mit der GEMA (einschließlich Berechnungsbeispielen) sowie die aktuellen Tarife