Information LRV SAH

Liebe Sportfreunde und Sportfreundinnen,


wie ihr in den letzten Tagen und Wochen erfreulicherweise alle mitbekommen habt, gab es bereits erste
Lockerungen in Bezug auf den Corona Virus und deren Eindämmung.
Einige euer Fragen in Bezug auf die nächsten Wettkämpfe unserer Vereine, Kadertraining Eisleben oder
den Umgang mit den zukünftigen Trainingseinheiten möchten wir beantworten oder Empfehlungen
aussprechen, solange es keine neuen Festlegungen gibt. Ringen ist eine Zweikampfsportart und dem
zufolge eine Kontaktsportart. Somit sind wir auf weitere Lockerungen angewiesen um unser Training
wieder in gewohnter Weise durchführen zu können. Die angekündigten Lockerungen von
Ministerpräsidenten Reiner Haseloff lassen weiter hoffen, jedoch werden sicher immer noch Fragen
offenbleiben.


Wir als Landesverband stehen mit dem DRB, dem DOSB und LSB in regem Kontakt, um euch
schnellstmöglich aber nicht überhastet zu informieren. Wir empfehlen euch solange es keinen anderen
Festlegungen durch die Politik gibt, das gut ausgearbeitete Wiedereinstiegszenario des DRB zu nutzen.
Uns ist bewusst, dass ohne Kenntnis der örtlichen Begebenheiten in Bezug auf Trainingsmöglichkeiten
und Trainingsstätte ein globales Schreiben für alle Vereine wenig zielführend ist.
Auf Grundlage der „6. Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen
Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt“, die am 26. Mai 2020 in Kraft getreten ist, fassen wir zur
Ausübung des Trainings kurz zusammen.


1. die Ausübung erfolgt kontaktfrei und die Einhaltung eines Abstands von mindestens 1,5
Metern zu anderen Personen ist durchgängig sichergestellt


2. Hygieneanforderungen, insbesondere im Hinblick auf die Desinfektion von genutzten
Sportgeräten, werden eingehalten


3. Wettkampfbetrieb findet nicht statt und


4. Zuschauer sind nicht zugelassen


Somit ist Ringen in der gewohnten Art und Weise weiterhin nicht möglich, antragsberechtigt für
Ausnahmen nach Nr. 1 sind die Schulleitungen. Antragsberechtigt für Ausnahmen nach Nr. 2 sind
selbständige Berufssportlerinnen und Berufssportler, bei Berufssportlerinnen und Berufssportlern in
einem Arbeitnehmerverhältnis ihre Arbeitgeber und Veranstalter von Sportveranstaltungen. Für
Kadersportler ist der Olympiastützpunkt Sachsen-Anhalt antragsberechtigt. Die Landkreise und
kreisfreien Städte werden zudem ermächtigt, über Absatz 1 hinaus Einschränkungen für den Sportbetrieb
zur Eindämmung der Pandemie festzulegen. Anbei erhaltet ihr eine Empfehlung zur Aufstellung eines
Nutzungs- und Hygienekonzept.
Abschließend sei nochmal gesagt, unabhängig von diesen Grundlagen für den Wiedereinstieg in das
vereinsbasierte Sporttreiben haben allein die jeweils zuständigen Länderministerien und Kommunen das
Recht, die geltenden Verordnungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie zu lockern oder zu
verschärfen. Unsere Empfehlung soll euch den Wiedereinstieg ins vereinsbasierte Training erleichtern,
über Art und Umfang der Trainingsfreigaben entscheidet also auch euer Verhandlungsgeschick mit den
Kommunen und Verantwortlichen Vorort.


Wir hoffen euch mit unsrem Schreiben ein wenig Unterstützung geben und wünschen viel Erfolg.


Mit sportlichen Grüßen
Thomas Schulz

 

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